Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
Berlin
Unternehmen sind bereits jetzt verpflichtet, die von ihren Mitarbeitenden geleistete Arbeitszeit zu erfassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 13. September 2022 festgestellt. Dazu müssten Arbeitgeber ein System einführen und anwenden, mit dem Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeiten einschließlich der Überstunden erfasst werden. Eine gesetzliche Neuregelung, wie die Arbeitszeiterfassung konkret gehandhabt werden soll, steht bislang aus.
In vielen Unternehmen ist eine Arbeitszeiterfassung schon die Regel. Um Mitarbeitenden die gewünschte Flexibilität zu gewährleisten, bietet sich die Möglichkeit, die Arbeitszeiten von Beschäftigten mittels Arbeitszeitkonten festzuhalten. Dort können die Stunden, die über die vertraglich vorgeschriebene Arbeitszeit hinausgehen, erfasst und gutgeschrieben werden. In Zeiten, in denen weniger zu tun ist, können die Plusstunden wieder abgebaut werden.
Was ist ein Arbeitszeitkonto: Definition
Eine allgemeinverbindliche Definition des Begriffs "Arbeitszeitkonto" existiert nicht. Häufig wird der Begriff in betrieblichen Regelungen als Synonym für ein Gleitzeitkonto oder betrieblich gesteuertes Zeitkonto gebraucht, mit dem der Arbeitszeitverbrauch an die jeweilige Auftragslage angepasst werden soll. Gemeint sind mit dem Begriff manchmal aber auch Ansparkonten.
Gemeinsam ist allen Modellen, dass die tatsächlich geleistete Arbeitszeit des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin - in der Regel elektronisch - festgehalten wird. Diese wird dann mit der arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarten, also der geschuldeten Arbeitszeit abgeglichen: Wird die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten, entsteht ein Zeitguthaben, also Plusstunden. Bei einer Unterschreitung der geforderten Arbeitszeit entstehen Zeitschulden, die Minusstunden.
Arten von Arbeitszeitkonten: Jahresarbeitszeitkonto und Lebensarbeitszeitkonto
Zum Einsatz kommen verschiedene Arten von Arbeitszeitkonten. Den häufigsten Einsatz finden Zeitkonten wie etwa Gleitzeit-, Überstunden- oder Jahresarbeitszeitkonten, auch als Kurzzeitkonto bezeichnet. Sie dienen der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder dem Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen. Hier ist grundsätzlich ein Zeitraum vereinbart, in dem der Ausgleich der Arbeitszeit stattzufinden hat.
Davon unterscheidet sich das Langzeitkonto oder Lebensarbeitszeitkonto, das mittlerweile auch in viele Unternehmen anbieten. Der Zweck dieses Kontos ist es, ein Werteguthaben zu schaffen, indem Arbeitszeit in Bezug auf ein bestimmtes Ziel angesammelt wird. Damit kann beispielsweise eine längere Freistellung durch den Arbeitgeber wie beispielsweise ein Sabbatical ermöglicht werden oder auch der vorzeitige Ausstieg aus dem Job.
Arbeitszeitkonto: Gesetzliche Grundlage
hier geht es zum Artikel: Arbeitszeitkonto: Rechtliche Vorgaben für Arbeitgeber | Personal | Haufe