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Homeoffice – Definition und Regelungen im Arbeitsrecht

Berlin

Homeoffice-Angebote helfen den Mitarbeitern dabei, flexibler zu arbeiten. Das schafft nicht nur Vertrauen und die Möglichkeit, Job und Familie besser zu vereinbaren, sondern kann ebenso als Reaktion auf die Erfordernisse der neuen Arbeitswelt gelten. Kaum verwunderlich also, dass neben zahlreichen Managementexperten auch der Bundesverband der Personalmanager in einem neuen Konzeptpapier eine Ausweitung der Homeoffice-Angebote fordert. Doch was versteht man eigentlich unter einem Homeoffice? Welche Voraussetzungen hat das Arbeiten von Zuhause aus und wie steht es um die aktuelle Rechtslage?

Was ist Homeoffice: Definition

Unter einem Homeoffice wird in Deutschland umgangssprachlich meist ein heimisches Arbeitszimmer verstanden, das die Mitarbeiter steuerlich geltend machen können (worauf es dabei ankommt, lesen Sie auf unserer Themenseite häusliches Arbeitszimmer). Per Definition beschreibt der Homeoffice-Begriff allerdings nicht das Arbeitszimmer im eigenen Heim, sondern einen übergreifenden Organisationsansatz zur Flexibilisierung der Arbeit. In diesem Sinne wird der Begriff "Telearbeit" weitgehend synonym verwendet. 

Die drei Formen der Telearbeit 

An dieser Definition werden die Voraussetzungen von Homeoffice-Ansätzen bereits etwas deutlicher. Denn bei der Telearbeit lassen sich grundsätzlich drei Formen unterscheiden:

  • Bei der Teleheimarbeit verrichtet ein Mitarbeiter seine Tätigkeiten in Vollzeit "aus dem Homeoffice". Er arbeitet also ausschließlich von Zuhause aus.

  • Bei der alternierenden Telearbeit, der verbreitetsten Form der Telearbeit, steht dem Mitarbeiter sowohl ein Arbeitsplatz im Unternehmen als auch ein Homeoffice zur Verfügung. Zwischen dem Büro am Betriebsort und dem Homeoffice kann der Mitarbeiter bedarfsgerecht wechseln. Dabei bieten viele Unternehmen Büroarbeitsplätze an, die abwechselnd von mehreren Mitarbeitern genutzt werden. Das wiederum erfordert frühzeitige Absprachen und eine gute Organisation, kann die laufenden Kosten jedoch deutlich senken.

Bei der mobilen Telearbeit bewegt sich der Arbeitsplatz quasi mit dem Arbeitnehmer. Dies ist beispielsweise im Vertrieb oder andere Branchen mit hohem Reiseaufkommen zentral. Schließlich müssen die Mitarbeiter auch unterwegs die IT-Infrastruktur ihres Unternehmens nutzen können – beispielsweise, um auf Kundendaten oder interne Kennzahlen zuzugreifen.

Homeoffice: Arbeitsrechtliche Regelungen

In Deutschland ergibt sich für die Mitarbeiter aus dem Arbeitsrecht weder ein Anspruch auf Homeoffice-Angebote noch eine Verpflichtung, an einem Telearbeitsplatz zu arbeiten. Grundsätzlich sind aus arbeitsrechtlicher Sicht dieselben Vorgaben zu beachten, die auch im Betrieb gelten – etwa das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das beispielsweise nach § 5 ArbZG eine Ruhezeit von elf Stunden vorsieht, die auch Mitarbeiter im Homeoffice einhalten müssen.

Dennoch gibt es auch einige Besonderheiten, die bei der Arbeit von Zuhause aus beachtet werden sollten – etwa die Frage, welchem Betrieb ein Mitarbeiter, der Vollzeit im Homeoffice arbeitet, zugerechnet wird (Antworten dazu finden Sie in unseren arbeitsrechtlichen Tipps zum Homeoffice).

Aufgrund solcher und anderer Eigenheiten sollten Arbeitgeber von vornherein klare Vereinbarungen mit den Mitarbeitern treffen und die Konditionen der Arbeit im Homeoffice über individuelle oder kollektive Vereinbarungen regeln. Für Homeoffice-Vereinbarungen ist die Einhaltung der Schriftform allerdings nicht vorgeschrieben - zu empfehlen ist sie jedoch allemal.

Hier geht es zum Text: Homeoffice | Haufe

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